Vorstand reagiert auf gestiegene Energiepreise
17. September 2026Die aktuell sehr hohen Kraftstoff- und Energiepreise waren Gegenstand der aktuellen Beratungen des Vorstands der Handballregion Bremen-Nordsee e.V. “Unsere Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in den untersten Spielklassen sind alle Ehrenamtlich im Einsatz. Sie verdienen damit kein Geld, man kann aber auch nicht erwarten, dass sie für ihr Engagement im Sport auch noch Geld bezahlen müssen,” schildert Schiedsrichterwart Marcel Lichtenberg das Problem: Die Spielleitungsentschädigung und pauschale Entschädigung der Fahrtkosten decken kaum noch die Kosten, die den Engagierten für ihren Einsatz an der Pfeife tatsächlich entstehen.
Darum gibt die Handballregion Bremen-Nordsee amtlich bekannt: Der Vorstand der Handballregion Bremen-Nordsee hat in seiner Sitzung am 16.09.2026 beschlossen, dass die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in den der Handballregion Bremen-Nordsee e.V. unterstellten Spielklassen eine zusätzliche Spielleitungsentschädigung von 0,08€ pro gefahrenem Kilometer erhalten. Diese Summe wird jeweils auf den nächsten vollen Euro aufgerundet und unter Spesen im Spielprotokoll bei der jeweiligen Person notiert. Diese Regelung gilt nur in den Ligen der Handballregion Bremen-Nordsee und ausdrücklich nicht in den Ligen des Handballverband Niedersachsen-Bremen oder in Ligen anderer Handballregionen. Die Erhöhung ist befristet bis zum 31.12.2026. Die Durchführungsbestimmungen wurden entsprechend geändert und sind im Downloadbereich abrufbar.
“Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass diese Änderung die Vereine mit höheren Ausgaben belastet. Die Nachrichten und Rückmeldungen der letzten Wochen zeigen uns aber sehr deutlich, dass ein gewissen Teil unserer Ehrenamtlichen an der Pfeife sonst langfristig nicht mehr bereit ist Spiele in größerer Entfernung zu leiten. Ohne ihren Einsatz ist ein Spielbetrieb, wie wir ihn aktuell haben, aber nicht möglich. Wir bitten daher um Verständnis für diese Entscheidung,” berichtet Mario Wittenberg, stellv. Vorsitzender Spieltechnik von der Beratung im Vorstand.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass sich bei der Erhöhung um eine zusätzliche Spielleitungsentschädigung handelt. Diese ist – wie die reguläre Spielleitungsentschädigung auch – durch die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter selbst zu versteuern, sofern die dafür vorgesehen Freibeträge überschritten werden.
KI-Hinweis: Das Beitragsbild ist KI-generiert.
